Eine Maschine darf keine Rechtsauskunft geben.
Richtig, und sie gibt keine. Der Agent stellt die Fragen, die Sie vorgeben, und nimmt die Antworten auf. Sobald jemand eine Einschätzung will, sagt er, dass das zum Anwalt gehört. Das ist technisch festgelegt, nicht eine Frage der Einstellung.
Mein Verschwiegenheitsgebot verbietet so etwas.
Es verbietet unbefugte Offenbarung — mitwirkende Personen sind in § 203 Abs. 3 StGB ausdrücklich vorgesehen. Was dafür nötig ist, richte ich ein: Verpflichtung in Textform, Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, und dieselbe Kette bis zum letzten Unterauftragnehmer. Für die rechtsverbindliche Beurteilung gehört ein Kollege dazu, nicht ich.
Wer am Erstanruf spart, verliert das Mandat.
Deshalb ersetzt der Agent das Gespräch nicht, er bereitet es vor. Sie rufen zurück und haben Rechtsgebiet, Sachverhalt und Kostenfrage vor sich. Das Mandatsgespräch führen Sie — nur nicht mehr zweimal, weil beim ersten Mal die Hälfte fehlte.
Kann er die Kollisionsprüfung übernehmen?
Er nimmt die Angaben auf, die Sie dafür brauchen — Name der Gegenseite, Beteiligte. Die Prüfung selbst macht die Kanzlei. Eine Mandatsannahme entscheidet niemand außer Ihnen.
Was passiert, wenn jemand am Telefon anfängt zu erzählen?
Genau das ist erwünscht — der Agent hört zu und schreibt mit, statt abzukürzen. Was Sie später nicht brauchen, überlesen Sie. Was gefehlt hätte, wäre ein zweites Telefonat.
Kann er im beA arbeiten?
Nein, und das soll er auch nicht. Das beA ist an Ihre persönliche Karte gebunden — dort greift keine Technik von mir hinein. Was sich abnehmen lässt, ist das Sortieren und Zuordnen von Eingängen, nachdem Sie sie abgerufen haben.